Vertiefung 3.2 Der Staat und die Migration

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Staaten tun sich mit Migration häufig schwer. Deutschland ist dafür ein gutes Beispiel. Jahrzehntelang wiederholten deutsche Politiker ständig den Satz „Deutschland ist kein Einwanderungsland“, obwohl das offensichtlich nicht stimmte: Seit Ende des Zweiten Weltkrieges sind Millionen Menschen nach Deutschland eingewandert. Mittlerweile erkennen die meisten Politiker die Tatsache an, dass Deutschland das Ziel von Einwanderern ist und bleiben wird. Die Frage ist nun: Wie geht man mit ihnen um?

Nordrhein-Westfalen

Kernlehrplan für die Sekundarstufe I und II Gymnasium in Nordrhein-Westfalen
Sek I: KLP
Sek II: Entwurf 2025 und KLP 2013
kapitelspezifisch
:

Sachsen

Lehrplan Geschichte Gymnasium (Fassung: 2004, 2007, 2009, 2011, 2019) in Sachsen
Sek I/II: Lehrplan Geschichte
kapitelspezifisch
:

  • Klasse 5: Lernbereich 1 „Orientierung in der Vergangenheit“

In diesem Kapitel gehen wir auf die bürokratischen Hürden und Schwierigkeiten ein, die entstehen können, wenn Menschen aus dem Ausland nach Deutschland kommen, und bleiben wollen und welche gesetzlichen Grundlagen eigentlich bestehen.

Übersicht Kapitelinhalte

Migranten verwirren den Staat

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Sorgt für Ordnung: Staatsangehörigkeiten und Pässe

Der Staat Deutschland (wie andere Staaten auch) billigt seinen Bürgern gewisse Rechte zu und erlegt ihnen gewisse Pflichten auf. Ein deutscher Staatsbürger hat z. B. Anrecht auf kostenlose Schulbildung und Sozialleistungen. Dafür muss er Steuern und Sozialbeiträge bezahlen und sich an die deutschen Gesetze halten.

Es ist in diesem System eigentlich nicht vorgesehen, dass in Deutschland über einen längeren Zeitraum Menschen leben, die nicht deutsche Bürger sind. Bei Einwanderung geschieht aber oft genau das. Denn meistens wandern ja Menschen ein, die eigentlich Bürger anderer Staaten sind, in denen sie aber nicht mehr leben wollen oder können. Dann wird es kompliziert. Dürfen Migranten in Deutschland arbeiten, damit man Steuern von ihnen erheben kann? Dürfen sie zur Schule gehen? Erhalten sie medizinische Versorgung? Wer bezahlt das? Um diese Verwirrung zu beenden, hat der Staat drei Möglichkeiten:

  1. 1
    Er behandelt sie anders als die schon in Deutschland lebenden Bürger und gibt ihnen andere Rechte und Pflichten.
  2. 2
    Er versucht, die Migranten schnell wieder zurückzuschicken.
  3. 3
    Er ermöglicht es den Migranten, deutsche Staatsbürger zu werden.
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Artikel 2, Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3, Absatz 1:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Artikel 11, Absatz 1:
Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Artikel 12, Absatz 1:
Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

Artikel 16a, Absatz 1:
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

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AufgabeMenschenrechte und Bürgerrechte kennen und unterscheiden
  1. 1
    Recherchiere und erkläre den Unterschied zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten.
  2. 2
    Suche nach Gründen dafür, dass gewisse Rechte in einem Staat nur den Bürgern dieses Staates zustehen.
  3. 3
    Ordne die Grundrechte unten den beiden Begriffen zu. Bei vielen hilft dir die Aufzählung in der Quelle oben, bei einigen wirst du es selbst einschätzen müssen.
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Die Gemeindeordnung § 12 legt fest, dass Bürger ist, „wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.“

Das stellt den Staat jedoch teilweise vor Probleme: Wie sind Menschen, die von weit her in das Land gezogen sind und nicht Staatsbürger Deutschlands oder der Europäischen Union sind, in das System einzugliedern? Hierbei besteht eine Ungleichheit zwischen Bürgern und Nichtbürgern: Es gibt Menschen, die bereits sehr lange in Deutschland wohnen und sich hier heimisch fühlen, ihre Familie und Freunde hier haben, aber trotzdem nicht Bürger Deutschlands oder ihrer Gemeinde sind. Sie können daher nicht wählen oder andere Aufgaben wahrnehmen, die nur Bürger wahrnehmen dürfen

Sabrina Kölbel, Digitale Lernwelten GmbH. Gemeindeordnung § 12 zit. nach: https://dejure.org/gesetze/GemO/12.html [06.02.2025].

Keine Staatsbürgerschaft, aber Bleiberecht: Asyl für Flüchtlinge

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Der deutsche Staat verpflichtet sich im Grundgesetz, Menschen zu beschützen, die in ihrer Heimat verfolgt werden. Verfolgt werden Menschen etwa wegen ihrer Religion, ihrer politischen Ansichten oder ihrer sexuellen Orientierung. Gelingt es einem verfolgten Menschen, nach Deutschland zu flüchten, kann er einen Antrag auf Asyl stellen. Während dieser Antrag geprüft wird, darf die Person sich in Deutschland nicht frei bewegen und keine Arbeit annehmen. Sie bekommt eine Unterkunft gestellt, erhält bestimmte Leistungen für den Lebensunterhalt und kann sich, wenn sie krank wird, kostenlos medizinisch behandeln lassen. Wird der Antrag angenommen, so erhält die Person in Deutschland Asyl. Als anerkannter Flüchtling hat sie dann gewisse Rechte. Sie darf in Deutschland bleiben, kann sich frei bewegen und darf sich (nach einer gewissen Zeit) eine Arbeit suchen.

Oft entscheidet der deutsche Staat jedoch, dass die entsprechende Person kein Anrecht auf Asyl in Deutschland hat. Das begründet der Staat meistens damit, dass die Person zu Hause nicht wirklich verfolgt würde. Asyl wird auch verweigert, wenn die Person über ein anderes Land nach Deutschland geflohen ist und dort ihren Asylantrag stellen muss. Dann wird die Person aufgefordert, Deutschland wieder zu verlassen. Wenn sie das nicht freiwillig tut, kann sie abgeschoben, also zurück in ihr Herkunftsland gebracht werden.

Asyl

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1 / 2

Hier siehst du eine „Aufenthaltsgestattung“: Dieses Dokument wird vom deutschen Staat an Flüchtlinge ausgestellt, bei denen geprüft wird, ob sie ein Anrecht auf Asyl haben. Ein solches Prüfverfahren kann viele Monate dauern. Während dieser Zeit hat die Person das Recht, in Deutschland zu bleiben, und kann dies mit ihrer „Aufenthaltsgestattung“ nachweisen.

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ТЕЛЕВИЗОР
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(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Staat einreist, in dem Flüchtlingen Schutz geboten wird und in dem der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. [...]

(3) Die deutsche Politik kann per Gesetz Staaten als 'sicher' bestimmen, bei denen angenommen wird, dass in ihnen keine unrechtmäßige Verfolgung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die das Gegenteil beweisen.

(4) Die Durchführung von Abschiebungen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebung bestehen. [...]

Hinweis: Die Absätze 2 bis 4 wurden erst 1993 dem Gesetz hinzugefügt. Davor bestand der Artikel nur aus dem Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“

https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/... [06.02.2025]. Lukas Epperlein, Digitale Lernwelten GmbH.

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Bei einer Feier zum 65-jährigen Bestehen des Grundgesetzes hielt der Islamwissenschaftler Navid Kermani am 23. Mai 2014 eine Rede vor dem Bundestag. In dieser Rede lobte er das Grundgesetz ausführlich, kritisierte aber auch, dass das deutsche Asylrecht durch nachträgliche Änderungen im Grundgesetz so gut wie abgeschafft worden sei:

Ausgerechnet das Grundgesetz, in dem Deutschland seine Offenheit auf ewig festgeschrieben zu haben schien, sperrt heute diejenigen aus, die auf unsere Offenheit am dringlichsten angewiesen sind: die politisch Verfolgten. Ein wundervoll bündiger Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ geriet 1993 zu einer monströsen Verordnung aus 275 Wörtern, die wüst aufeinandergestapelt und fest ineinander verschachtelt wurden, nur um eines zu verbergen: dass Deutschland das Asyl als Grundrecht praktisch abgeschafft hat.

[...] Deutschland muss nicht alle Mühseligen und Beladenen der Welt aufnehmen; aber es hat genügend Ressourcen, politisch Verfolgte zu schützen, statt die Verantwortung auf die sogenannten Drittstaaten abzuwälzen.

Und es sollte aus wohlverstandenem Eigeninteresse anderen Menschen eine faire Chance geben, sich um die Einwanderung legal zu bewerben, damit sie nicht auf das Asylrecht zurückgreifen müssen.

Ressourcen: Mittel, Güter, Möglichkeiten

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/-/280688 [06.02.2025]

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AufgabeAsylrecht untersuchen
  1. 1
    Beschreibe in eigenen Worten die Kritik Navid Kermanis am deutschen Asylrecht.
  2. 2
    Warum ist es seiner Meinung nach durch die Zusatzabsätze „als Grundrecht abgeschafft“ worden? Sieh dir dafür nochmal die entsprechenden Absätze in der Quelle an.
  3. 3
    Stimmst du der Kritik zu? Begründe deine Antwort.

Wie wird man deutscher Staatsbürger?

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Eine deutsche Einbürgerungsurkunde

Noch vor 40 Jahren (bis 1986) war es für die meisten in Deutschland lebenden Ausländer oder in Deutschland geborenen Kinder von Ausländern sehr schwer, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Damals galt noch die Sichtweise, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei und die hier lebenden Ausländer früher oder später in ihre Heimat oder die Heimat ihrer Eltern zurückkehren würde. Deutsch konnte damals nur jemand sein, der deutsche Eltern hatte.

Irgendwann setzte sich dann auch in der deutschen Politik die Erkenntnis durch, dass in Deutschland Millionen von Ausländern leben, die Deutschland mittlerweile als ihre Heimat betrachten und aus unterschiedlichen Gründen einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Um diesen Anspruch durchzusetzen, wurde im Jahr 1999 das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Seitdem können in Deutschland lebende Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn sie gewisse Bedingungen erfüllen. Mittlerweile haben sich auf diesem Weg über zwei Millionen Menschen einbürgern lassen.

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Unter bestimmten Bedingungen erhält man die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch:

  • Wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wenn man in Deutschland geboren wird und sich mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält.

Man kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn man:

  • sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält.
  • nachweist, dass man genug eigenes Geld verdient und nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
  • erfolgreich einen Einbürgerungstest absolviert und damit Wissen über das Leben und die Gesetze in Deutschland hat.
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
  • sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland bekennt.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/... [06.02.2025]. Bearbeitet von Lukas Epperlein, Digitale Lernwelten.

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Unter diesem Link findest du die Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, auf der du selbst einen Einbürgerungstest machen kannst.

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AufgabeBedingungen zur Einbürgerung
  1. 1
    Sieh dir in Darstellung E 14 die Bedingungen zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft an. Überlege, welche davon wohl am schwersten zu erfüllen sind.
  2. 2
    Sind die Bedingungen, die der deutsche Staat an die Einbürgerung knüpft, angemessen oder zu hart bzw. zu weich? Begründe deine Antwort.
  3. 3
    Seit einer Reform des Staatsbürgerschaftsrechts 2024 ist es nun unter bestimmten Bedingungen möglich, bei Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft die 'alte' Staatsbürgerschaft zu behalten: So können Menschen nach Einbürgerung eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Gegen diese Reform gab es viele Proteste. Diskutiert in der Klasse: Kann man Bürger mehrerer Staaten sein? Welche Vorteile und Probleme könnte das mit sich bringen?

Deutsche aus dem Ausland: die Aussiedler

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Es gibt eine Gruppe von Einwanderern, die andere Bedingungen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllen muss: die Aussiedler. Aussiedler erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie „ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ in ihrem bisherigen Leben sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen können. Sie müssen dafür weder fünf Jahre in Deutschland gelebt haben ein geregeltes Einkommen beziehen. Wer aber sind Aussiedler? Und warum werden sie unter anderen Bedingungen eingebürgert?

Als Aussiedler gelten Menschen mit „deutscher Volkszugehörigkeit“, die aber nicht in Deutschland, sondern im Ausland leben und den Wunsch haben, zukünftig in Deutschland zu leben. Das betrifft vor allem Menschen in Osteuropa, in Russland und in Nachbarstaaten Russlands (ehemaligen Republiken der UdSSR). Diese Menschen erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, weil sie schon Deutsche sind, aber bisher Bürger anderer Staaten waren.

Aussiedler wandern also nach Deutschland ein, sind aber keine 'Ausländer'. Das klingt etwas kompliziert, und in der Tat sind Aussiedler als Migranten auch ein echter Sonderfall. Um diesen zu verstehen, muss man sich sowohl die Geschichte als auch die augenblickliche Situation von Aussiedlern in Deutschland genauer ansehen.

Aussiedler

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Auf diesem Wahlplakat der CDU aus dem Jahr 1976 lobt sich die Partei dafür, dass sie durch harte Verhandlungen erreicht hat, dass alle in Polen lebenden Deutschen als Aussiedler nach Deutschland einwandern durften.
Das Foto zeigt eine gerade in Deutschland angekommene Aussiedlerfamilie im Jahr 1988.
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Alle Menschen, die vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1992 mit deutscher Volkszugehörigkeit nach Deutschland eingewandert sind, nennt man Aussiedler. Diejenigen, die seit 1993 eingewandert sind, heißen Spätaussiedler.
Warum gibt es diese Unterscheidung?

In der Zeit bis 1992 wanderten vor allem Menschen ein, die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges noch Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit gewesen waren. Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor Deutschland Teile seiner östlichen Gebiete (wie Schlesien oder Ostpreußen) sowie die zuvor eroberten und rechtswidrig dem deutschen Staat angeschlossenen Territorien. In diesen Gebieten lebten aber weiterhin Deutsche. Nach 1945 wurden diese also zu Deutschen im Ausland und Bürgern anderer Staaten.
Diesen Menschen gestattete die Bundesrepublik Deutschland dann eine relativ einfache Einreise und Aufnahme als Aussiedler. Oft kamen diese Menschen aus Polen und der Tschechoslowakei.

Auch aus der Sowjetunion kamen Deutsche in die Bundesrepublik. Dies war jedoch erst nach 1955 möglich, als ihnen von der sowjetischen Seite genehmigt wurde, als Aussiedler auszureisen. Die sowjetischen Behörden behinderten die Ausreise der Antragsteller aus politischen und ideologischen Gründen.

Durch den Nachbarschaftsvertrag von 1990 zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland wurde es für viele Russlanddeutsche, die bis dahin Bürger der Sowjetunion gewesen waren, möglich, nach Deutschland auszureisen. Zu Beginn der 1990er Jahre machte die Sowjetunion außerdem eine schwere Krise durch und zerfiel schließlich in mehrere Einzelstaaten. Dies beschleunigte den Zuzug von Russlanddeutschen in die Bundesrepublik Deutschland. Als Spätaussiedler werden sie ab dem 1. Januar 1993 bezeichnet. Diese sogenannten Spätaussiedler erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie ein „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“ sowie ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen konnten.

Lukas Epperlein, Digitale Lernwelten GmbH.